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Mit 1. Oktober 2026 sind neue gesetzliche Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung und Energiegemeinschaften in Kraft getreten. Grundlage dafür sind die Regelungen zur Bürgerenergie im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), insbesondere § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72.
Aufgrund dieser Änderungen werden die Informationen auf dieser Seite derzeit aktualisiert.
Aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften unter „FAQs zum ElWG – Energiegemeinschaften“.
Zur Prüfung, welche Zonen bzw. Netzbereiche für eine Energiegemeinschaft relevant sind, steht Ihnen weiterhin die Online-Auskunft EEG von Vorarlberg Netz zur Verfügung.
Wir ergänzen die Informationen auf dieser Seite so rasch wie möglich.


