Reparaturbonus für Elektrogeräte
ACHTUNG!! Der Reparaturbonus ist derzeit ausgesetzt und voraussichtlich ab dem 25. September 2023 wieder beantragbar.
Jetzt lohnt es sich besonders defekte Elektrogeräte zu reparieren! Getreu dem Motto „reparieren statt ausrangieren“ fördert das Bundesministerium die Wiederinstandsetzung von Elektrogeräten. Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen 50 % der Reparaturkosten (bis zu einem Förderbetrag von 200 Euro) für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags gefördert.
Der EP:Elektro-Fachmarkt kümmert sich um eine fachgerechte Reparatur Ihrer Elektrogeräte vom Kaffeevollautomaten über LED-Fernseher bis zum Waschvollautomaten mit bequemen Vor-Ort-Service.
Wie funktioniert es?
Der Reparaturbonus kann auf www.reparaturbonus.at in Form eines Reparaturbons beantragt und innerhalb von 3 Wochen eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Es können während des Aktionszeitraums beliebig viele Bons eingelöst werden.
Rechenbeispiel – Reparatur der Waschmaschine:
Ersatzteile € 300,- + Arbeitszeit € 100,- = Gesamtkosten € 400,- inkl. 20 % MwSt.
– Abzug durch Reparaturbonus 50% = € 200,- = Rechnungsbetrag € 200,- inkl. 20 % MwSt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet und mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul betrieben werden. So ist im Reparaturbonus beispielsweise auch die Reparatur eines defekten Staubsauger-Rades beinhaltet. Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie unter: Geräteliste
Welche Reparaturen sind NICHT förderbar?
Wartungen bzw. Instandhaltungsarbeiten sind von der Aktion ausgenommen.
Eine Liste nicht förderungsfähiger Geräte finden Sie hier.
Sie haben Fragen oder möchten einen Reparaturtermin vereinbaren?
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Alle Infos zum Reparaturbonus und Ablauf finden Sie unter www.reparaturbonus.at.
**Aktion ist gültig bis 31.12.2023, bzw. solange die festgelegten Fördermittel reichen