Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe
Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Dieser soll die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. So soll der Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich erhalten werden. Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss auf der Seite des aws war bis 28. Novemeber möglich. **NEU per 16.12.2022: Nachfrist! Anträge für den Energiekostenzuschuss können nun im Zeitraum von 16.01. – 20.01.2023 nachgereicht werden.
Mehr Informationen zum Energiekostenzuschuss finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Vorarlberg.
Wichtig: Aufgrund der Budgetobergrenze des Energiekostenzuschusses ist die Reihenfolge des Einlangens der Voranmeldung und der Anträge maßgeblich für die Genehmigung einer Förderung.